02.11.2020

Das Eurosystem setzt die Entwicklung eines Integrierten Berichtsrahmens (IReF) zur Konsolidierung der statistischen Anforderungen des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) fort. Auf der Grundlage seiner Kosten-Nutzen-Analyse aus dem Jahr 2018 hat das ESZB einen Basisvorschlag für den IReF entwickelt, der von den Beteiligten anhand eines Fragebogens zur Einschätzung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses bewertet werden soll. Die nationalen Zentralbanken aller Länder des Euroraums und Schwedens haben nationale Befragte ausgewählt, darunter Institute aller Größen und Arten, die zusammen 80% der Gesamtaktiva im Land ausmachen. Auf der Grundlage der Antworten wird das ESZB eine Verordnung über die statistische Meldung einlagennehmender Unternehmen im Rahmen des IReF ausarbeiten, die ab 2024-2027 die bestehenden statistischen Verordnungen der Europäischen Zentralbank (EZB) für diese Institute ersetzen wird. Die bestehenden EZB-Verordnungen, die sich auf Datensätze im Geltungsbereich des IReF beziehen, werden entweder aufgehoben oder geändert, um Einlagenkreditinstitute aus ihrem Geltungsbereich auszuschließen (sofern die Verordnungen auch andere Sektoren betreffen).

Der Rahmen umfasst Daten, die zur Berechnung der Mindestreserven benötigt werden, und integriert die Berichtspflichten in Bezug auf die eigenen Positionen und Transaktionen von einlagennehmenden Unternehmen, die sich aus den EZB-Richtlinien über externe Statistiken und Finanzkonten ergeben, sowie die Berichtspflichten in Bezug auf Wertpapieremissionen, die sich aus den EZB-Richtlinien über monetäre und finanzielle Statistiken ergeben. Wohnsitzbezogene Anforderungen der anderen internationalen Organisationen (z.B. BIZ und IWF), werden ebenfalls in Betracht gezogen, aber der Schwerpunkt liegt in erster Linie auf den Berichtspflichten für Bilanzpositionen, Zinssätze, granulare Kredit- und Kreditrisikodaten (AnaCredit) und das sektorale Modul der Statistik über Wertpapierinvestments (SHS).

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