13.10.2020

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) veröffentlichte ihre endgültigen Entwürfe technischer Regulierungsstandards (RTS), die die aufsichtsrechtliche Behandlung von Software-Assets gemäß Art. 36(4) der Kapitaladäquanzverordnung (CRR), basierend auf einer aufsichtsrechtlichen Abschreibung von Software-Assets. Die endgültigen Entwürfe des RTS wurden überarbeitet, so dass die aufsichtsrechtliche Abschreibung ab dem Datum, an dem das Software-Asset zur Nutzung zur Verfügung steht, berechnet und über einen Zeitraum von maximal drei Jahren kalibriert wird. In Übereinstimmung mit dem jüngsten ‚Quick-Fix‘ der CRR wurde das Datum des Inkrafttretens des RTS auf den Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der EU vorverlegt.

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