17.11.2020

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) leitete eine Konsultation zu dem Entwurf einer Erweiterung des Rundschreibens zu den Mindestanforderungen zur Umsetzbarkeit eines Bail-in (MaBail-in) ein. Das Rundschreiben enthält Vorgaben an die Management-Informationssysteme, jederzeit die für die Implementierung der Abwicklungsinstrumente der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und der Gläubigerbeteiligung gemäß §§ 89 und 90 des Gesetzes zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (SAG) (Art. 21 und 27 der Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus) wesentlichen Informationen bereitzustellen. Es umfasst auch Anforderungen an die technisch-organisatorische Ausstattung, die eine Bereitstellung der Informationen innerhalb von 24 Stunden nach Aufforderung durch die Abwicklungsbehörde ermöglicht. Die wesentlichen Erweiterungen beziehen sich auf zusätzliche Datenpunkte zur Fortentwicklung der externen Bail-in-Implementierung, die Ausweitung auf alle bail-in-fähigen Verbindlichkeiten (unter Beachtung des Proportionalitätsprinzips), und die Aufnahme eines Katalogs häufig gestellter Fragen.

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